Hinweise zur Steuerersparnis durch Spendenbescheinigung
Spenden steuerlich absetzen:
Spenden können im Rahmen von Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Jeder Steuerzahler kann Spenden für steuerbegünstigte Zwecke im Rahmen seiner Steuererklärung als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Alle wichtigen Informationen zum Thema Spenden und Steuern erhältst Du hier.
Welche Spenden kann ich steuerlich geltend machen?
Du kannst Zuwendungen (Geld- oder Sachspenden) steuerlich absetzen, wenn:
- gemeinnützige Organisationen profitieren, steuerbegünstigte Zwecke unterstützt werden,
- sie freiwillig sind und keine Gegenleistung erbracht wird und eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden kann.
Steuerbegünstigte Organisationen sind nach § 10b Abs. 1 EStG:
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Kirchengemeinden, Universitäten)
- öffentliche Dienststellen (z.B. staatliche Museen, Staatstheater)
- gemeinnützige Vereine, karitative Organisationen und Stiftungen (gemeinnützige Zwecke)
Ab Januar 2021 bekommt der Katalog für gemeinnützige Spendenzwecke Zuwachs: Spenden für Klimaschutz, Ortsverschönerung, Freifunk, Friedhofspflege und für den Schutz von Personen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität diskriminiert werden, sind nun auch steuerlich absetzbar.
Wie gebe ich Spenden in meiner Steuererklärung an?
Wenn Du Geld für gemeinnützige Zwecke gespendet hast, trägst Du das im Rahmen Deiner Steuererklärung in der Anlage Sonderausgaben ein. Du kannst Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Organisationen in einer Höhe von bis zu 20 % Deiner gesamten Jahreseinkünfte steuerlich geltend machen. Das Finanzamt zieht sie als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag Deiner Einkünfte ab. Das mindert Dein zu versteuerndes Einkommen und somit Deine Einkommensteuer.
Nachweis der Zahlung:
Das Finanzamt verlangt für Spenden an inländische Empfänger eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung). Wichtig ist dabei, dass der Nachweis einem festgelegten Muster entspricht. Die Zuwendungsbestätigung ist sowohl Nachweis für geleistete Zahlungen als auch Voraussetzung, um sie steuerlich geltend zu machen. Ohne entsprechenden Beleg nach vorgeschriebenem Muster können Spenden nur in Höhe von bis zu 300 Euro von der Steuer abgesetzt werden. In der Regel versenden die Spendenorganisationen unaufgefordert entsprechende Nachweise an die Spender. Betterplace.org versendet diese im Februar, wenn man bei der Spende den Wunsch danach geäußert hat (Kästchen anklicken).